Ich hänge mich hier mal ran, weil es thematisch passt. Eine Lösung habe ich mit der Suchfunktion leider noch nicht gefunden.
Mein Betreuter hat hier im Gerichtsbezirk eine Eigentumswohnung und noch eine weitere in einem anderen Bundesland. Die Betreuerin fragt nun an, ob sie ihre Kosten für einen Besichtigung der Wohnung irgendwie in Rechnung bringen kann. Die Betreuung ist neu eingerichtet, der Betreute vermögend, aber es ist sehr viel Aufwand zu betreiben, gerade jetzt am Anfang. Auf meinen Hinweis, dass die Vergütung pauschaliert auch die Aufwendungen grundsätzlich abzudecken hat, äußerte sie (hoffentlich im Spaß), dass sie dann eben nicht schauen könnte, was in der Wohnung so los ist. Das kann es ja auch nicht sein. Der Betreute hat ein gut gefülltes Konto (knapp 100.000,00 €). Gibt es einen Ausweg, den ich noch nicht gefunden habe?