Hallo Zusammen,
ich habe einen Anruf von einem Zwangsverwalter, der ein Autohaus verwaltet.
Jetzt hat der einen Brief von einem Auto, bei dem die Käufer behaupten es sei gezahlt und er aber eine offenstehende Forderung hat und jetzt halt streitig ist wer Eigentümer ist.
Jetzt will die Gegenseite ihn verklagen auf Herausgabe des Briefes, er möchte den jetzt hinterlegen.
1. Kann man einen KFZ Brief als Urkunde grds. hinterlegen lassen? m. E. Ja?
2. Irgendwie sehe ich es so, dass er als Zwangsverwalter ja erstmal den Sachverhalt aufklären muss und wenn es jetzt zu einer Klage kommt (egal von welcher Seite aus) sollte er jetzt nicht erstmal den Brief behalten?
Ist ja alles total umständlich irgendwie, wenn der jetzt hinterlegt, dann klagen die, dann gebe ich ihn wieder heraus?