Beim Insolvenzschuldner wird beträchtliches verstecktes oder verschobenes Vermögen vermutet.
Der Gläubigerausschuss hat mit dem Insolvenzverwalter einen Fragenkatalog erarbeitet und möchte, dass der Schuldnern diesen aussfüllt und die Richtigkeit an Eides statt versichert.
Eine Ladung durch das Gericht ist bereits erfolgt, musste aber aufgehoben werden, da der Strafverteidiger des Schuldners an diesem Tag keine Zeit hatte (Schuldner sitzt in Haft).
Jetzt sollte ein neuer Termin gefunden werden. Während sich InsoVerwalter und Gläubigerausschuss relativ schnell einig sind, hat der Strafverteidiger (fast) nie Zeit.
Ist es ein allgemeiner Grundsatz, dass der Schuldner auch hier das Recht auf seinen Anwalt hat, oder müsste diese Rücksichtsnahme gar nicht sein? Leider nicht mein Fachgebiet...