Hallo,
hat jemand Erfahrung mit einem Antrag auf PKH aus einem anderen europäischen Land ?
Aus Frankreich habe ich einen Antrag auf Bewilligung der PKH zwecks Vollstreckung. Daher ist der Rechtspfleger zuständig. Ich finde nichts darüber (europäisches Justizportal), ob der Beschluss, wie der Antrag, auf einem europäischen Formblatt zu machen ist, oder ob ich den Beschluss so mache, wie immer?
Freundliche Grüße an alle
länderübergreifende PKH
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Mit Deinem Thread bist im falschen Forum gelandet.
Such mal im richtigen Subforum z.B. mit dem Suchwort "PKH" oder "grenzüberschreitende" -
Ich hatte bisher nur zwei Unterhaltspfändungen. Die wurden beide über das Bundesamt der Justiz vorgelegt.
Gemäß der vom Bundesamt zitierten Verordnung (?!? mir fällt die genaue Bezeichnung grade nicht ein) ist PKH zu bewilligen.Bei diesen Maßnahmen hatte keine Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erfolgen.
Nach meiner Auffassung stellt diese Vorschrift eine Diskriminierung von Bürgern mit einem Wohnsitz in Deutschland dar, da bei diesen ja immer sämtliche Voraussetzungen geprüft werden und letztlich auch vorliegen müssen. -
Ich sehe ja ein, dass ich es machen muss, aber gibt es einen europ. Vordruck? Schicke ich dem Gläubiger den PKH-Beschluss? Titel sind keine beigefügt, nur bezeichnet. Das spricht dafür, dass der Beschluss erstmal nach Frankreich geschickt wird!?!?!?
Steinkauz
Mit Deinem Thread bist im falschen Forum gelandet.
Such mal im richtigen Subforum z.B. mit dem Suchwort "PKH" oder "grenzüberschreitende"-Welches ist denn das richtige Subforum, wenn es um PKH geht??
Wenn ich übergeordnet "grenzüberschreitend" eingebe, dann sind das leider andere Beiträge.:( -
Es wäre - naheliegend - das Auslandsforum gewesen.
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Stimmt , da finde ich aber auch nix
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M.E. gehört der Thread ins Auslandsforum verschoben !
Vielleicht meldet sich dann RoryG.:) -
Vielleicht hilft dir das weiter: http://www.ag-warendorf.nrw.de/aufgaben/aufga…h_vkh/index.php
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Nach meiner Auffassung stellt diese Vorschrift eine Diskriminierung von Bürgern mit einem Wohnsitz in Deutschland dar, da bei diesen ja immer sämtliche Voraussetzungen geprüft werden und letztlich auch vorliegen müssen.
Es handelt sich dabei um die sog. Inländerdiskriminierung: http://de.wikipedia.org/wiki/Unionsb%C…inierungsverbot.
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