Mein Erblasser - Erben unbekannt - hinterlässt in D Barvermögen von 3400,00 Euro. Dem stehen jetzt bereits Bestattungskosten und Mietforderungen gegenüber.
Weiterhin wurde im Nachlass die bankkarte einer Schweizer Bank gefunden. Ich wollte nun wissen, ob und wenn ja, in welcher Höhe das Konto existiert ... und siehe da, ich bekomme keine Auskunft! Nicht als Gericht! Mir wurde auch erklärt, selbst der Nachlasspfleger bekäme keine Auskunft! Lediglich Erben mit Erbnachweis!
Und nun???
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!