Mahlzeit!
In einer Ausschlagungsakte stellte sich heraus, dass die seinerzeit Ausschlagende im 8. Monat schwanger war und dies nicht angegeben hat. Die Frage hinsichtlich Kinder wurde verneint, ebenso wurde angegeben, dass sie auch keins erwartet.
(OT: Ich habe keine Kinder und ich erwarte auch keins.)
Nun sagte mir heute die Mutter der Ausschlagenden, dass die Ausschlagende nur wenige Wochen später ein Kind geboren hatte und selbstverständlich im Ausschlagungstermin wusste, dass sie im 8. Monat ist.
Tja und nun? Ausschlagung dürfte ja verfristet sein. Seht ihr einen Anfechtungsgrund?
Abwandlung:
Wie ist es, wenn der oder die Ausschlagende im Ausschlagungstermin noch nichts über ihre bestehende Schwangerschaft oder der Kindsvater um die zu erwartenden Vaterfreuden weiß?
Grüße
Döner