Beschwerde ohne Beschwer?!

  • Hallo zusammen,

    vielleicht ne völlig blöde Frage, aber ich stehe gerade voll auf dem Schlauch...bei mir legt der Kläger Rechtsmittel gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ein und reicht mir dazu noch eine korrigierte Fassung seines KFAs ein, der Beklagte bemängelt das Gleiche, was der Kläger in seinem KFA korrigiert hat.

    Vor Eingang der Schreiben habe ich jedoch einen KFB erlassen und die Parteien nun angeschrieben wie weiter verfahren werden soll.

    Der Beklagte teilt mit, dass sich sein Schreiben erledigt hat der Kläger will seines als Rechtsmittel gewertet haben.

    Problem ist aufgrund der Korrektur des Klägers, müsste seine Partei mehr zahlen als im KFB festgesetzt wurde...

    Kann ich nun den Kläger anschreiben und ihn um Überprüfung bitten, da er ja nicht beschwert ist und ihm mitteilen, dass er eigentlich mehr zu zahlen hätte??? Wäre die Beschwerde dann nicht unzulässig, da er nicht beschwert ist???:oops::confused::gruebel:

    Ich danke euch :)

  • Kann ich nun den Kläger anschreiben und ihn um Überprüfung bitten, da er ja nicht beschwert ist und ihm mitteilen, dass er eigentlich mehr zu zahlen hätte??? Wäre die Beschwerde dann nicht unzulässig, da er nicht beschwert ist???:oops::confused::gruebel:


    Vielleicht kannst Du ihn nochmal anschreiben und um Begründung seines RM bitten. Ein korrigierter KfA allein liefert doch noch keine Begründung dafür, wieso Dein KfB falsch und er beschwert sein sollte?! Die Beschwerde selbst muß ja nicht sofort begründet werden. I. d. R. soll das Gericht min. 14 Tage warten (ob eine solche noch nachfolgt) und ggf. noch einmal einen Hinweis mit Frist zur Aufforderung der Begründung erteilen (es darf aber wohl auch ohne einen solchen Hinweis mangels Begründung nach angemessener Zeit zurückweisen).

    Vielleicht legst Du bei der Frage, was Du jetzt machen sollst, auch als Maßstab an, ob es sich um anwaltliche Vertretung handelt oder nicht.

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    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • wie Bolleff, nur nicht zurückweisen, sondern nicht-abhelfen ;).
    In den Fällen, die ich bislang so hatte, nehmen die RM-Führer das RM dann auch zurück. Wenn die Gegenseite schon involviert war, wäre auch eine KGE zu erlassen (wenn RM zurückgenommen), wobei sich dann die Frage des SW stellt.

  • I. d. R. soll das Gericht min. 14 Tage warten (ob eine solche noch nachfolgt) und ggf. noch einmal einen Hinweis mit Frist zur Aufforderung der Begründung erteilen (es darf aber wohl auch ohne einen solchen Hinweis mangels Begründung nach angemessener Zeit zurückweisen).

    wie Bolleff, nur nicht zurückweisen, sondern nicht-abhelfen ;).


    :D Entschuldige ... mit "es" meinte ich das Beschwerdegericht und nicht etwa den/die Rpfleger/in :wechlach:

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