Abtretung Geschäftsanteil - Satzungsänderung angemeldet

  • folgender SV:

    Liste:
    A 20.000
    B 5.000

    und so stehts auch im Ursprungsgesellschaftsvertrag in § 3.


    Nun hat A 6.250 an B abgetreten. Alles in Ordnung, neue Liste.

    Aber aufgrund dieser Abtretung wurde die Satzung geändert in § 3.
    Nun soll es in der Satzung heißen.

    A 13.750
    B 11.250

    Die Stammeinlagen sind in bar zu erbringen.
    Von den Stammeinlagen ist ein Teilbetrag von 50 % fällig.


    Frage:
    es ist doch eigentlich ausreichend, wenn nur Liste und Beschluss (Abtretung) eingereicht werden. Eine Satzungsänderung ist doch nicht nötig. Nun haben sie die Satzungsänderung angemeldet. Nehm ich das nun so hin und trag die entsprechende Satzungsänderung ein oder sag ich, dass das total überflüssig ist und bitte um Rücknahme der Anmeldung und gebe die Liste frei?

  • Eintragen, auch wenn es in deinen Augen überflüssig ist.
    Das wurde so beschlossen und angemeldet und daran gibt es nichts auszusetzen!

  • Ich male mir das gerade aus...

    Sehr geehrter Herr Notar, der Antrag kann leider nicht vollzogen werden, da er in den Augen des Unterzeichners total überflüssig ist. Bei einer reinen Anteilsabtretung können die im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Angaben hierzu zwar berichtigt werden, müssen es aber rechtlich nicht. Da der Unterzeichner ohnehin schon genug zu tun hat, bitte ich von dem rechtlichen Können hier abzusehen und den Antrag zurückzunehmen...

    :wechlach:

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