folgender SV:
Liste:
A 20.000
B 5.000
und so stehts auch im Ursprungsgesellschaftsvertrag in § 3.
Nun hat A 6.250 an B abgetreten. Alles in Ordnung, neue Liste.
Aber aufgrund dieser Abtretung wurde die Satzung geändert in § 3.
Nun soll es in der Satzung heißen.
A 13.750
B 11.250
Die Stammeinlagen sind in bar zu erbringen.
Von den Stammeinlagen ist ein Teilbetrag von 50 % fällig.
Frage:
es ist doch eigentlich ausreichend, wenn nur Liste und Beschluss (Abtretung) eingereicht werden. Eine Satzungsänderung ist doch nicht nötig. Nun haben sie die Satzungsänderung angemeldet. Nehm ich das nun so hin und trag die entsprechende Satzungsänderung ein oder sag ich, dass das total überflüssig ist und bitte um Rücknahme der Anmeldung und gebe die Liste frei?