Schönen guten Nachmittag!
Gehören Kondolenzkarten also deren Bargeldinhalt zum Nachlass? Mir ist zu Ohren gekommen, dass es wohl Nachlasspfleger gibt, die dieses Geld aus den Kondolenzkarten zum Nachlass zählen und von den ausschlagenden Erben einfordern.
Zu Recht? Auf diese Idee muss man erst einmal kommen!
Ich würde eher denken, dass dieses Geld dem Empfänger zusteht, unabhängig davon ob er Erbe, nicht berufener Erbe oder Erbausschlagender ist.