Hallo,
ich habe hier folgenden Fall
Grundstück wurde gekauft. Eingetragen sind mehrere Zwangssicherungshypotheken für eine Privatperson. Diese sollen mit EW gelöscht werden.
Das Problem ist, dass die Gläubigerin nach Ägypten verzogen ist. Genaue Anschrift ist nicht bekannt.
Die Zahlung auf die Zwangssicherungshypotheken sind wohl über deren RA erfolgt, sodass hierfür ein Nachweis vorgelegt werden kann.
Die Frage ist nun, ob für die Löschungsbewilligung ein Abwesenheitspfleger bestellt werden muss/kann?
Die Gläubigerin ist zwar bekannt, aber unbekannten Aufenthalts (irgendwo in Ägypten).
Kann, sofern ein Pfleger bestellt wird, dieser die Löschung bewilligen? Bzw. kann die Genehmigung hierfür vom Betreuungsgericht erteilt werden und welche Unterlagen würdet ihr dafür verlangen?
(Nachweise dass die Zahlungen auf die Zwangssicherungshypotheken tatsächlich erfolgt sind)
Wie würdet ihr hier vorgehen?