Hallo zusammen,
ich stehe irgendwie total auf dem Schlauch: Ich habe ein Urteil aus dem die Zwangsvollstreckung über Maßregeln zur Sicherung nicht hinausgehen darf. Also will ich eine Sicherungspfändung vornehmen, da zwei Konten der Schuldnerin bekannt sind.
Jetzt sitze ich hier vor meinem RA-Micro und überlege, ob ich jetzt ganz normal einen Pfüb machen (ein anderes Formular habe ich auch nicht) und dann nur auf der letzten Seiten das Häkchen weglassen, wo steht, dass das gepfändete Geld überwiesen werden soll.
Und wenn ich dann "demnächst" das rechtskräftige Urteil habe, dann habe ich "früher" immer einen Überweisungsbeschluss gemacht...in Word...da gibt es doch jetzt kein Formular für, oder?
Vielleicht kann mir jemand helfen??
Danke...