Ausschlagungserklärung an falsches Nachlassgericht geschickt

  • Das Nachlassgericht in X hat die Ausschlagungserklärung eines Erben gem. § 344 Abs. 7 FamFG entgegengenommen. Allerdings ist dieses Gericht hierbei von einem falschen letzten Wohnort des Erblassers ausgegangen und hat die Erklärung dorthin geschickt. Der Erblasser hatte seinen letzten Wohnort aber in unserem Bezirk.

    Das unzuständige Gericht hat die Ausschlagungserklärung mit einem handschriftlichen Vermerk: "Verzogen nach..." und einem Namenskürzel (vermutlich von einer Angestellten) versehen und an uns weitergeleitet.

    Reicht das? Ist von unserer Seite bezüglich des falschen letzten Wohnortes noch etwas zu veranlassen?

  • Ich verstehe den Sinn der Frage nicht ganz.

    Wenn bereits beim Wohnsitzgericht fristgerecht ausgeschlagen wurde, ist es doch für die Fristwahrung völlig belanglos, wann die Ausschlagungserklärung letztlich beim zuständigen Nachlassgericht eingeht.

  • Ich verstehe den Sinn der Frage nicht ganz.

    Wenn bereits beim Wohnsitzgericht fristgerecht ausgeschlagen wurde, ist es doch für die Fristwahrung völlig belanglos, wann die Ausschlagungserklärung letztlich beim zuständigen Nachlassgericht eingeht.

    Sollte das Wohnsitzgericht des Erben nicht der Ordnung halber über den abweichenden letzten Wohnsitz des Erblassers informiert werden? Meines Erachtens hätte diese Nachricht vom "falschen" Wohnsitzgericht des Erblassers erfolgen müssen. Das "abgebende" Gericht sollte schon wissen, wohin die Ausschlagungserklärung letztendlich gegangen ist. Allerdings weiß ich auch nicht, ob diese Kenntnis aufgrund einer Benachrichtigung des "falschen" Wohnsitzgerichts des Erblassers vielleicht sogar vorliegt.

  • Ich verstehe den Sinn der Frage nicht ganz.

    Wenn bereits beim Wohnsitzgericht fristgerecht ausgeschlagen wurde, ist es doch für die Fristwahrung völlig belanglos, wann die Ausschlagungserklärung letztlich beim zuständigen Nachlassgericht eingeht.

    Sollte das Wohnsitzgericht des Erben nicht der Ordnung halber über den abweichenden letzten Wohnsitz des Erblassers informiert werden? Meines Erachtens hätte diese Nachricht vom "falschen" Wohnsitzgericht des Erblassers erfolgen müssen. Das "abgebende" Gericht sollte schon wissen, wohin die Ausschlagungserklärung letztendlich gegangen ist. Allerdings weiß ich auch nicht, ob diese Kenntnis aufgrund einer Benachrichtigung des "falschen" Wohnsitzgerichts des Erblassers vielleicht sogar vorliegt.


    Das es dir um sowas Nebensächliches geht hatte ich gar nicht vermutet ... Wenn du es für nötig hältst, teilst du es dem Wohnsitzgericht des Ausschlagen halt mit, dass der letzte Wohnsitz xyz war und damit das NLG abc zuständig ist und das Verfahren unter dem Az. xyz geführt wird.

  • Wenn es einem Spaß macht kann man das Ganze auch über § 3 FamFG formell abwickeln.

    Ansonsten:
    Übersenden an zuständiges Gericht und Abgabenachricht am Wohnsitzgericht.

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