Die kinderlose Erblasserin testiert eigenhändig:
Mein Erbe soll mein Ehemann sein, sollte dieser versterben soll mein Bruder das Haus haben.
Morgen kommen nun Ehemann mit Bruder:
Der Ehemann, um den Alleinerbschein zu beurkunden zu lassen und der Bruder um das Nacherbenrecht auszuschlagen.
Man habe sich über eine "Ausgleichszahlung " geeinigt.
Ich bin nicht sicher, in welcher Weise ich die Abkömmlinge des Bruders zu berücksichtigen habe.
Danke.