Hallo ihr Lieben,
heute ist ein Kopfschüttel-Tag.
Wir haben zwei Mandanten (Ehepaar) in einem langwierigen Verfahren vor einem AG vertreten. Am Ende zahlten die Mandanten unsere Gebühren nicht, ich beantragte Festsetzung nach § 11 RVG, belegte die ordentliche Rechnungsstellung, Fälligkeit, Verzug.
Dann kam eine Zwischenverfügung des Rpfl, dass eine Vollmacht vorgelegt werden solle. Ich teilte mit, dass der Auftrag mündlich erteilt worden sei, eine Vollmacht liege nicht vor, und bat um Bearbeitung des Antrags. Da waren seit Antragstellung dann schon drei Wochen vergangen. Vier Wochen später bekam ich wieder Nachricht, ich möge die Vollmacht vorlegen.
Ich schrieb nochmal: mündliche Auftragserteilung, keine Vollmacht. Die Vollmacht konstituiert ja auch den Auftrag nicht erst, sie ist lediglich der einfachste Nachweis. Aber: Zweijähriges Verfahren, tonnenweise Schriftverkehr in der Gerichtsakte, mehrere Gerichts- und Ortstermine, zu denen beide Mandanten mit uns erschienen sind, Auftragserteilung ergibt sich aus der Gerichtsakte.
Kommt da noch eine böse Überraschung auf mich zu? Ehrlich gesagt irritiert mich das etwas und ich habe ein wenig das Gefühl, auf dem Schlauch zu stehen.
LG