Deklaratorische Änderung Pfüb

  • Folgender Sachverhalt:

    Ich habe einen erlassenen PfÜb aus dem Jahre 2012. Gepfändet wurden Ansprüche des Schuldners gem. § 667 BGB aus einem Treuhandverhältnis. Nunmehr begehrt der Gläubiger nach 2 Jahren eine deklaratorische Aufnahme im PfüB:

    - dass auch die Ansprüche auf Auskunft- und Rechnungslegung des Schuldners ggü. dem Drittschuldner gepfändet sind.

    Dieser Anspruch seibereits als nichtselbstständiges Nebenrecht mit gepfändet, dies soll nochmal ausdrücklich in den Pfüb mit aufgenommen werden.

    Der Gläubiger teilt hierzu mit, dass ein Drittschuldnerprozess anhängig ist und diese deklaratorische Aufnahme für die Bezifferung des Bestandes und der Höhe der Forderung erforderlich ist. Ich weiß jedoch nicht, um welche Angelegenheit es bei dem Drittschuldnerprozess geht.

    Kann ich hier einfach einen klarstellenden Beschluss erlassen? Und muss der Gläubiger mir begründen, warum die Änderung erforderlich ist? Wenn es ein Nebenrecht ist, kann der Gläubiger doch einfach den Drittschuldner auffordern, entsprechende Angaben zu machen. Ich habe keine Angaben, ob er das schon getan hat.

    Danke für eure Antworten, hatte vorher noch keinen solchen Fall.

  • siehe hierzu in Stöber Forderungspfändung: Rn 699,1741, 1742, 940 und die teilweise hier erwähnte Rspr.

    Deklaratorisch sollte die Pfändung des Nebenrechts also mit ausgesprochen werden können, obwohl das gerade dann nicht erforderlich ist, wenn gegen den Drittschuldner Klage erhoben wird als Stufenklage mit Auskunfts- und Leistungsstufe, denn dem Zivilrichter sollte unabhängig von der deklaratorischen Feststellung dies auch bekannt sein. Bei allen nachträglichen Beschlüssen sollte aber der Schuldner vorher angehört werden.

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