Pflegekraft ohne Vertrag.

  • Guten Morgen Andreas,

    du brauchst dich wirklich nicht noch für deine sehr gute Arbeit zu entschuldigen. Wir leben ja in diesem Forum von der Diskussion und dem Austausch. Wenn jeder alles gleich wüsste, bräuchten wir dieses Forum nicht mehr. Mir hat dieses Forum viel gebraucht. Zumindest manchmal Handlungssicherheit.

    Es lag auf der Hand, dass die Offizialdelikte gemeint sind. Allerdings ist die Polizei auch verfpflichtet Antragsdelikte und Privatklagedelikte zur Anzeige zu bringen. Aber das ist dir ja als ehemaliger StA bekannt. Gerade im letzten Bereich gibt es immer wieder Probleme und das eine oder andere strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt.

    Nur die StA braucht nach der einschlägige RiSBV ohne Strafantrag nicht tätig zu werden, es sei denn sie begründet ein besonderes öffentliches Interesse. Die Polizei muss hingegen die Strafanzeige aufnehmen und der zust. StA vorlegen.

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