Ich habe folgendes Problem:
Schuldner ist Eigentümer eines in Abt. III des Grundbuches unbelasteten Grundstückes.
In Abt. II ist die Anordnung der Zwangsversteigerung eingetragen. Antragstellende Gläubigerin ist das Finanzamt.
Da sich die Verbindlichkeiten des Finanzamtes im Rahmen halten, habe ich mit diesem Kontakt aufgenommen, um herauszufinden, ob das FA ggf. mit einer freihändigen Veräußerung unter Einschaltung einer im Bereich der Vermarktung von Grundstücken versierten Bank einverstanden ist. Der Finanzamtbeamte, der offensichtlich den Fall von einem Vorgänger übernommen hat, stellte fest, dass es aus seiner Sicht total unsinnig war, wegen einer so geringen Forderung überhaupt ein Zwangsversteigerungsverfahren einzuleiten. Er kündigte an, den Antrag zurückzunehmen, was er zwischenzeitlich auch getan hat.
Nun zu meinen Problem:
Jetzt habe ich vom Zwangsversteigerungsgericht ein Schreiben bekommen, wonach dieses beabsichtigt, uns (dem Insolvenzverwalter) die Kosten des Verfahrens (inkl. nicht unerheblicher Gutachterkosten) in Rechnung zu stellen. Das fand ich jetzt nicht so witzig. Was kann der Verwalter dafür, wenn der Finanzbeamte findet, dass ein Antrag eigentlich total umsonst war und diesen zurücknimmt? Es kann doch nicht sein, dass diese Kosten dann der Insolvenzmasse zur Last fallen.
Hat jemand eine Lösung dafür, dass man die Kosten irgendwie loswird?