Hallo Zusammen,
man glaubt es nicht (nach 8 Jahren Berufserfahrung) aber ich hatte noch nie den Fall der vorläufigen Vollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung.
Folgender Fall:
Urteil zu Gunsten des Beklagten (vertreten von uns). Urteil gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % vorläufig vollstreckbar.
Der zu vollstreckende Gesamtbetrag beträgt 48.260,13 €.
D.h. aus o.g. Betrag die 110 % rechnen, die wir als Sicherheit bei Gericht I. Instanz hinterlegen müssen?
Vielen lieben Dank schon mal.
Grüße