Der Vater hat einem Sohn eine notariell beurkundete General- und Vorsorgevollmacht erteilt.
Der andere Sohn teilt mir als Betreuungsgericht nun schriftlich mit, dass er von der Bank über die Existenz dieser Vollmacht unterrichtet wurde. Er hege den Verdacht auf Missbrauch der Vollmacht. Seinem Vater sei die Tragweite seines Handelns nicht bewusst gewesen. Er hätte ihm im Vorfeld versichert, dass er nichts ohne sein Wissen unterschreiben würde. Auf die Wirkungen der Vollmacht angesprochen, bestreite dieser, etwas in dieser Art unterschrieben zu haben. Außerdem sei sein Vater Alkoholiker und er glaube, dass dieser mit der Verabreichung von Alkohol zur Erteilung der Vollmacht gebracht wurde. Er bittet, das Nötige schnellstmöglich zu veranlassen.
Ich sehe in dem Schreiben vorrangig einen Antrag auf Anordnung einer Kontrollbetreuung gem. § 1986 Abs. 3 BGB. Voraussetzung der Einrichtung einer solchen ist aber die Feststellung der Erteilung einer wirksamen Vollmacht. Hieran kann vorliegend zumindest gezweifelt werden.
Ich habe keinen Kollegen gefunden, der Erfahrungen in diesem Bereich hat.
Wie würdet Ihr die Sache angehen?