Auslöse in angemessener Höhe? §850k

  • Hallo,

    Ich habe über eine Antrag § 850k Abs. 4 ZPO zu entscheiden. Schuldner begehrt einmalige Freigabe einer Auslöse von 700,- € aus einem Abrechnungsmonat. Die mir vorliegende Lohnabrechnung weist drei Auslöse-Positionen aus, ohne eine genauere Differenzierung von Tagen, Stunden, etc.
    Der Abrechnung kann ich lediglich entnehmen, dass diese Beträge dem Steuer-Brutto nicht zugrunde liegen.

    Der Gläubiger-Vertreter bestreitet die Höhe dieser Spesen als unangemessen.
    Jetzt sagt § 850a ja nur, dass diese Bezüge den "Rahmen des Üblichen nicht übersteigen" dürfen. Lt. Stöber sind als üblich anzusehen die Beträge, die vom FA als lohnsteuerfreies Einkommen anerkannt werden.
    Reicht mir hier die Lohnabrechnung mit dem Steuer-Brutto oder muss ich da genauer nachboren und mir eine detaillierte Abrechnung liefern lassen, anhand der ich dann eine Überprüfung machen müsste?
    Der Lohn war bisher leider nicht gepfändet, dann hätte ich das Problem ja nicht...

    Schon mal Danke!
    SanGo

  • Hallo,

    Ich habe über eine Antrag § 850k Abs. 4 ZPO zu entscheiden. Schuldner begehrt einmalige Freigabe einer Auslöse von 700,- € aus einem Abrechnungsmonat. Die mir vorliegende Lohnabrechnung weist drei Auslöse-Positionen aus, ohne eine genauere Differenzierung von Tagen, Stunden, etc.
    Der Abrechnung kann ich lediglich entnehmen, dass diese Beträge dem Steuer-Brutto nicht zugrunde liegen.

    Der Gläubiger-Vertreter bestreitet die Höhe dieser Spesen als unangemessen.
    Jetzt sagt § 850a ja nur, dass diese Bezüge den "Rahmen des Üblichen nicht übersteigen" dürfen. Lt. Stöber sind als üblich anzusehen die Beträge, die vom FA als lohnsteuerfreies Einkommen anerkannt werden.
    Reicht mir hier die Lohnabrechnung mit dem Steuer-Brutto oder muss ich da genauer nachboren und mir eine detaillierte Abrechnung liefern lassen, anhand der ich dann eine Überprüfung machen müsste?
    Der Lohn war bisher leider nicht gepfändet, dann hätte ich das Problem ja nicht...

    Schon mal Danke!
    SanGo

    Wenn das Finanzamt das schon nicht als steuerpflichtig ansieht, dann dürfte der Rahmen des Üblichen wohl nicht überschritten sein. Die Kommentierung von Stöber ist daher nur konsequent.

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