Hallo
Der RA möchte seine PKH-Kosten festgesetzt haben. Meine Kollegin, die vorher Sachbearbeiterin war, hat ihm dann geschrieben, dass eine nochmalige Festsetzung nicht erfolgen kann, da diese Kosten bereits in dem von ihm beantragten und erlassenen PfÜB festgesetzt wurden und somit auch an ihn abgesetzt werden.
Er erwidert nun, dass dieser PfÜB momentan ruht und infolgedessen auch ein Vergleich geschlossen wurde - anscheinend beim OLG. Somit hat er keine Zahlungen erhalten und beantragt weiterhin die Festsetzung.
Wer hat nun Recht :D? Ich steh irgendwie auf dem Schlauch.
Liebste Grüße!