Mir liegt ein slowakischer Unterhaltstitel vom 1.04.2009 vor, der in Deutschland vollstreckt werden soll (Der Erlass eines PfÜB ist beantragt.). Neben dem Titel ist nur das Formblatt "Auszug aus einer Entscheidung in Unterhaltssachen, die einem Annerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren unterliegt" (Artikel 28 und Artikel 75 Abs. 2 der verordnung (EG) Nr. 4/2009 vom 18.12.2008) beigefügt.
Muss dieser Unterhaltstitel nicht zunächst für in Deutschland vollstreckbar erklärt werden? Wäre gegebenenfalls die Zuständigkeit des Familiengerichts am Wohnort des Schuldners gegeben, § 110 FamFG?
Vielen Dank vorab!