... wirklich zwei unterschiedliche Dinge.
Ich hatte einen Denkfehler und habe statt eines Kostenfestsetzungsantrags (§ 104 ZPO) einen Kostenausgleichsantrag (§ 106 ZPO) gestellt. Nun wurde ich deswegen mit einer Zwischenverfügung aufgefordert, meinen Antrag zu berichtigen.
Handelt es sich bei den beiden Anträgen wirklich um zwei so unterschiedliche Sachen, dass eine Auslegung unmöglich ist .