Dienstpostenbewertung Baden-Württemberg

  • Das mit der Dienstpostenbewertung soll einer der Wünsche an die Politik gewesen sein, der auf der Festveranstaltung des Bundes Deutscher Rechtspfleger am 4.12. in Dresden geäußert wurde.

    Das ist wohl eher eine sächsische Forderung, nicht eine Forderung des BDR als Ganzem. Der BDR hält tatsächlich das Rechtspflegeramt für das erstrebliche Ziel.

    Zum Bericht zum Empfang am OLG Dresden (auch an dieser Stelle herzlichen Dank an die sächsischen Organisatorinnen und Organisatoren!) und zur Präsidiumssitzung verweise ich auf den Artikel des Verbands der Rechtspfleger im Bundesdienst, http://vrb.de/pdf/vrb_aktuell/141215_VRBAktuell2014_6.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von ElStra (19. Dezember 2014 um 09:47) aus folgendem Grund: Inhaltliche Korrektur

  • Wer an mehr glaubt, ist entweder wahnsinnig optimistisch (wobei ich da wahnsinnig besonders betone) oder einfach naiv.

    Setz doch einfach ein Komma. :D


    Nö nö, Komma war bewusst nicht gesetzt, einfacher Optimismus reicht nicht.

    Interessant finde ich, dass die Dienstpostenbewertung auch auf dem Wunschzettel des Rechtspflegerverbandes steht. Welche Vorteile sollen aus Sicht der Rechtspfleger eigentlich damit verbunden sein? :gruebel:

    Vorteile aus Sicht der Rechtspfleger liegen allenfalls darin, dass man sich nicht mehr um so viele Beförderungsstellen prügeln muss.

    inwiefern? :gruebel:


    Wenn es künftig nur noch A 9 für den Rechtspfleger gibt, A 10 allenfalls mit Zusatzaufgaben und A 11 mit Leitungsfunktion, dann werden Beförderungen immer mit Aufgabenübertragung einhergehen. So ist's im übrigen auch bei der Richterbesoldung. Und so würde es auch bei dem vom BDR seit jahrzehnten angestrebten Rechtspflegeramt sein, nur zwei oder drei Besoldungsgruppen höher.

  • ...
    Wenn es künftig nur noch A 9 für den Rechtspfleger gibt, A 10 allenfalls mit Zusatzaufgaben und A 11 mit Leitungsfunktion, dann werden Beförderungen immer mit Aufgabenübertragung einhergehen. So ist's im übrigen auch bei der Richterbesoldung. ...

    Nein, wer hat Dir denn das erzählt?
    R1 = Beginn wie A13, Ende wie A15, durchgestuft nach Dienstalter.
    R2 = Beginn wie A14, Ende wie A16, durchgestuft nach Dienstalter.

    Beförderung von R1 nach R2 ist ohne jegliche "Aufgabenübertragung" möglich, und sogar R3 kann man, wenn auch etwas seltener, werden, ohne jemals etwas anderes als Rechtsprechungstätigkeiten gemacht zu haben (bzw. Staatsanwaltstätigkeit, wenn man in einem Bundesland mit Laufbahnwechsel ist).

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Da gibt es (zumindest im Regelfall) eine "Aufgabenübertragung", das ist richtig. Deswegen habe ich ja geschrieben "ist möglich", in Abgrenzung zu Mitwissers "immer mit Aufgabenübertragungen".
    Da es aber wesentlich mehr Beisitzer beim OLG und Vorsitzende beim LG gibt als "Weitere Aufsichtsführende" beim AG (oder Abteilungsleiter bei der StA oder R2-OStAs beim General, um die Liste vollständig zu machen), würde ich sagen, dass es die R1-R2-Beförderung häufiger ohne als mit Aufgabenübertragung gibt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Vielleicht habe ich mich mit Aufgabenübertragung etwas falsch ausgedrückt. Aufgabenwechsel trifft es besser. Und der ist auch regelmäßig beim Wechsel von R1 zu R2 dabei. Das ist beim Rechtspfleger eben noch nicht so. Da kann einer von der FH mit A9 direkt ins Grundbuchamt kommen und nach ca. 45 Jahren verlässt er es dann mit A13, ohne dass er je etwas anderes als Grundbuchsachen gemacht hat.

  • Mit "regelmäßig" hast Du absolut recht. Die Beförderungen im gleichen Aufgabenbereich sind im höheren Justizdienst sehr selten. Ich verstehe daher jetzt, was Du meinst.

    Nur der Vollständigkeit halber folgende mir bekannte Ausnahmen:
    -) Beförderungen bei Stellen, die nicht im Kernbereich liegen (z.B. Dozenten der Fachhochschule für Rechtspfleger, Vollzeit-Arbeitsgemeinschaftsleiter der Referendar-Arbeitsgemeinschaften)
    -) Beförderungen während des Laufs von Abordnungen (z.B. Abordnungen an das BMJV oder als Mitarbeiter zum GBA etc.)
    -) In den Bundesländern, die keinen Laufbahnwechsel haben: Gelegentliche Beförderungen bei der Staatsanwaltschaft im gleichen Amt ohne Übertragung von Abteilungsleiteraufgaben
    -) Bei den Bundesländern, die das sog. "dritte Staatsexamen" kennen, könnte es möglicherweise auch zu einer Beförderung im Amt im richterlichen Bereich kommen, nämlich unmittelbar zum Ende der sog. Erprobungsphase - ob das auch in der Praxis vorkommt, weiß ich nicht, die anderen genannten Konstellationen gibt es aber.

    Und ja, diese durch Beförderung "erzwungenen" Wechsel halte ich nicht für das schlechteste. Man verliert zwar Know-How und die Ausgangsbehörde einen sachkundigen Mitarbeiter, aber durch das Einarbeiten in ein neues Gebiet bleibt man beweglicher und die "fachspezifische Brille" wird ein wenig erweitert, was der Wahrnehmung anderer Notwendigkeiten bei der Abwägung von Gesichtspunkten dienlich sein kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Da kann einer von der FH mit A9 direkt ins Grundbuchamt kommen und nach ca. 45 Jahren verlässt er es dann mit A13, ohne dass er je etwas anderes als Grundbuchsachen gemacht hat.

    Was sind das nur immer für Geschichten! Kein Mensch bleibt 45 Jahre im Grundbuch. Und wer wird noch A13? Oder A12?


  • Und ja, diese durch Beförderung "erzwungenen" Wechsel halte ich nicht für das schlechteste. Man verliert zwar Know-How und die Ausgangsbehörde einen sachkundigen Mitarbeiter, aber durch das Einarbeiten in ein neues Gebiet bleibt man beweglicher und die "fachspezifische Brille" wird ein wenig erweitert, was der Wahrnehmung anderer Notwendigkeiten bei der Abwägung von Gesichtspunkten dienlich sein kann.

    Da kann man aber auch gegenteiliger Ansicht sein.

    Von einer Verwaltungsspitze ist mir das einmal wie folgt erläutert worden:
    Angesichts von Sparwahn, Personalreduzierung und damit einhergehender Mehrbelastung ist niemand mehr in der Lage, alles zu machen oder zu können. Man muss sich spezialisieren.
    Dann wurde tief Luft geholt und ergänzt:
    Wer bei uns nicht alles kann, bekommt "keine eins". :gruebel::daemlich

    Noch Fragen?

  • ...

    Da kann man aber auch gegenteiliger Ansicht sein.

    Von einer Verwaltungsspitze ist mir das einmal wie folgt erläutert worden:
    Angesichts von Sparwahn, Personalreduzierung und damit einhergehender Mehrbelastung ist niemand mehr in der Lage, alles zu machen oder zu können. Man muss sich spezialisieren.
    Dann wurde tief Luft geholt und ergänzt:
    Wer bei uns nicht alles kann, bekommt "keine eins". :gruebel::daemlich

    Noch Fragen?

    Oh, gegenteiliger Anscht kann man immer sein, und nicht einmal mit schlechten Argumenten. Ich bin durchaus ein Fan von Spezialisierung - aber eben auf Zeit, und nicht für die Ewigkeit im immer gleichen Fach. Also nicht 45 Jahre die gleiche Fachrichtung, sondern vielleicht mehrere Male 5-10 Jahre. Aber das ist meine persönliche Meinung dazu.

    Und was die letzte Aussage Deiner Verwaltung anbelangt: Ohne solche Widersprüchlichkeit wäre es doch nicht die Verwaltung, wie wir sie kennen und lieben, oder? ;)

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Man bekommt ja auch nur eine gute Beurteilung, wenn man die Erwartungen übertrifft. Das wird erwartet. Dass also erwartet wird, dass mehr kommt, als erwartet, ist ein Widerspruch in sich, wie eine Möhre, die man einem Esel vor die Nase hält, damit er ihr hinterherläuft.


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

    Einmal editiert, zuletzt von online (22. Dezember 2014 um 06:05)

  • Das ist ja logisch. Dein Chef würde sich sicher auch wundern, wenn Du jetzt auf einmal was ganz anderes machen wolltest, z. B. Inso oder so. :wechlach:


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • So, ich hab mir den Entwurf nun auch mal zu Gemüte geführt.

    Eine Frage hierzu: Kann mir jemand das mit der Bündelung der Stellen nach A10 und A11 erklären?
    Hab das im Entwurf 3mal gelesen und hier schon paar Mal aber ich verstehe es einfach nicht. Schande über mein Haupt :gruebel:

    Und die zweite Frage: Was hat es mit dem, vom BDR geforderten, Statusamt des Rechtspflegers auf sich ? Ist das der Gegenentwurf zur Bündelung?

    Grüße aus dem verschneiten Süden :)

  • Tröst , Tröst:troest:.
    Ich bin auch so ein Bruder armen Geistes.

    Ich kapier das erst mal nicht mit der Bündelung, bis mir das jemand besser erklären kann.
    Zumindest klappt das Kapieren bei mir gar nicht mit der hanebüchenen und gleichzeitig ausschließlichen Erklärung der Benachteiligung der Kollegen beim LG und OLG.
    Sorry Mädels dort.;)

  • Durch die Stellenbündelung kann jeder (zumindest theoretisch) A11 werden, selbst wenn die Punktezahl für seine Stelle nur für A10 reichen würde.


    Das Statusamt soll eine eigene Laufbahn, vergleichbar mit der der Richter, darstellen.

    Nur als Beispiel:
    Da bist du halt nicht mehr A11 oder A12 sondern Rpfl 1 und dann gibt es, vielleicht bis auf den Verwaltungsleiter, der Rpfl 2 ist, beim Amtsgericht nur noch Rpfl 1.

    Verbesserung zu jetzt:
    1. Die jungen Kolleginnen/Kollegen steigen mit einem angemesseneren Grundgehalt ein.
    2. Alle Rechtsgebiete bei einem Gericht werden gleich besoldet (auch wie bei den Richtern = Zivilrichter hat das gleiche Grundgehalt wie der Strafrichter)


  • Verbesserung zu jetzt:
    1. Die jungen Kolleginnen/Kollegen steigen mit einem angemesseneren Grundgehalt ein.
    2. Alle Rechtsgebiete bei einem Gericht werden gleich besoldet (auch wie bei den Richtern = Zivilrichter hat das gleiche Grundgehalt wie der Strafrichter)

    So langsam dämmerts mir, wohin die Chose gehen soll.

    ad 1: Woher entnimmst Du das ? Hört sich irgendwie so an , als ob A 9 als Einstiegsgehalt abgeschafft wird.
    ad 2 : Das will ich lieber nicht bewerten , dass ein Strafrichter gleich viel wie ein Zivilrichter bekommt.:D

  • ad 1: Woher entnimmst Du das ? Hört sich irgendwie so an , als ob A 9 als Einstiegsgehalt abgeschafft wird.

    Nun ja, wenn man nur noch 2 Ämter (Rpfl 1 und Rpfl 2) hat, dann kann der Einstieg wohl nicht mehr vergleichbar A9 sein.
    Wer würde diesen Beruf dann noch wählen, wenn der absolute Großteil dann nur noch A9/Rpfl 1 bleibt ????
    Soweit ich den BDR verstanden habe, ist deren Plan: Rpfl 1 ~A11 und Rpfl 2 ~A13.

    VORSICHT, das hat nichts mit der Dienstpostenbewertung zu tun, sondern gilt nur für das vom BDR erhoffte eigenständige Statusamt.

  • Gemessen an der verantwortungsvollen Tätigkeit kann man ohnehin niemandem mehr guten Gewissens empfehlen, für einen besseren Hungerlohn in A 9 oder A 10 zu arbeiten. Die betreffende Besoldung trägt den Makel der Leistungsfeindlichkeit in sich, weil es nur noch darum geht, wer mehr oder weniger niedrig besoldet wird.

    Ich schlage drei Kreuze, dass ich meinen "Dienstposten" selbst bewerte.

  • Das ist relativ. In meinem Landkreis (dem kaufkraftschwächsten von Deutschland) hat ein Einkommen mit A 9 oder A 10 ein ganz anderes Gewicht als in Deinem, dem kaufkraftstärksten Landkreis. Nun, mmerhin habe ich mit einiger Freude zur Kenntnis genommen, dass wir nun schon fast53 % (sic!) Eurer Kaufkraft erreicht haben, nämlich 16.645 Euro statt Eurer 31.479 Euro.

    Quelle: http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=168959

    Und wenn ich dann noch das westdeutsche Alleinverdienermodell vor Augen habe, ist ein Rechtspflegerehepaar in Görlitz doch geradezu zu den oberen 10.000 zu zählen.


  • Rpfl 1 ~A11 und Rpfl 2 ~A13.


    Wunschdenken.

    Gemessen an der verantwortungsvollen Tätigkeit kann man ohnehin niemandem mehr guten Gewissens empfehlen, für einen besseren Hungerlohn in A 9 oder A 10 zu arbeiten. Die betreffende Besoldung trägt den Makel der Leistungsfeindlichkeit in sich, weil es nur noch darum geht, wer mehr oder weniger niedrig besoldet wird.


    Realität.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!