Nachtrag :
Nach meinem vorläufigen Wissensstand soll man folgende maximale Besoldungsstufe erreichen können
a.) Inso, ZVG, Grundbuch A 13
b.) Nachlass, Familie ,Betreuung, Register A 12
c.) so ziemlich der Rest A 11
Eine Verwaltungsvorschrift steht noch aus .
Zur Beteiligung des Landesparlaments ist mir nichts bekannt.