Dienstpostenbewertung Baden-Württemberg

  • wenn selbst ein Geschäftsleiterposten nur mit A11 bewertet ist?


    :confused: Ist das so?!

    Nach der DPBW in BaWü keine Seltenheit an einem kleinen AG, da hier die Anzahl der AKA und nicht die Anzahl der Köpfe entscheidend ist. Wenn der Verwaltungsleiter dann nicht noch ZVG oder dergleichen macht kann es schon sein, dass der Kollege auf der ZVG Stelle in A13 eingeordnet wäre, der Verwaltungsleiter aber nur in A11.


  • Nach der DPBW in BaWü keine Seltenheit an einem kleinen AG, da hier die Anzahl der AKA und nicht die Anzahl der Köpfe entscheidend ist. Wenn der Verwaltungsleiter dann nicht noch ZVG oder dergleichen macht kann es schon sein, dass der Kollege auf der ZVG Stelle in A13 eingeordnet wäre, der Verwaltungsleiter aber nur in A11.


    :daumenrau Beim kleinen AG ist das in der Tat so.
    Da der VWL aber dort in der Regel auch noch Rechtspflegertätigkeit ausüben muss , muss er sich halt die ( wenigen ) lukrativen Posten dort selbst sichern.:teufel:


  • :confused: Ist das so?!


    Ja, das ist so. Letztes Jahr war hier eine Geschäftsleiterstelle ausgeschrieben mit A11. Deshalb weiß ich es so genau.
    Und es war für ein kleines Gericht.

    Ich hatte nicht im Blick, dass sich beldel auf Ba-Wü bezieht... :oops:


    Und nein, ich bin nicht aus Ba-Wü. ;)

  • Und nein, ich bin nicht aus Ba-Wü. ;)


    Das hatte ich wie auch Alterfalter schon vor geraumer Zeit messerscharf geschlossen. ;)

    Aber es hätte ja sein können, dass ich was in dem Thread übersehen hatte, und Du hättest Dich wirklich auf allein nach der Überschrift gerichtet.


  • Aber es hätte ja sein können, dass ich was in dem Thread übersehen hatte, und Du hättest Dich wirklich auf allein nach der Überschrift gerichtet.


    Da brauchst Du Dich nicht grämen. Diese Annahme wäre in diesem Fred naheliegend gewesen.

  • Mit der behaupteten Alternativlosigkeit habe ich noch meine Probleme. Habe ich so kategorisch nicht aus der Entscheidung gelesen. Mal sehen, was hier daraus gemacht wird. Im Moment scheint da (noch?) keiner ran zu wollen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Gerüchteweise hört man "von oben" , dass es mit der Einführung der DPB auch mehr Stellenhebungen gegeben hat bzw. geben wird.
    Muss erst noch bewiesen werden.
    Wenn das so wäre , wäre es m. E: aber auch Aufgabe des BDR , dies seinen Mitgliedern so rüber zu transportieren.
    Übrigens sehr lesenswert der Aufsatz von Lissner im RPfleger zur DPB.
    Schließlich dürfte Ba-Wü ( mal wieder ) Vorreiter für andere Länder gewesen sein.
    In anderen Justizverwaltungen wird da sicher genau darauf geschaut

  • Gerüchteweise hört man "von oben" , dass es mit der Einführung der DPB auch mehr Stellenhebungen gegeben hat bzw. geben wird.
    Muss erst noch bewiesen werden.

    Streiche "hat" und setze "vielleicht" geben wird...


    Wenn das so wäre , wäre es m. E: aber auch Aufgabe des BDR , dies seinen Mitgliedern so rüber zu transportieren.

    Dass es aufgrund der Dienstpostenbewertung mehr hochwertig bewertete Dienstposten in A12 und A13 gibt als vorher, ist doch immanent. Nur der hoch bewertete Dienstposten reicht nicht aus, es müssen halt die Planstellen folgen. Ob die Dienstpostenbewertung als Verhandlungsargument mit dem Finanzministerium dann auch zu dem (auch vom Verband) gewünschten Ergebnis führt, muss sich noch heraus stellen. Der Verband wird das sicherlich dann kommunizieren, wenn es belastbare Informationen darüber gibt bzw. wenn die verbandseigene Glaskugel wieder funktioniert.:D
    Und sicherlich brauchen wir auch Stellenhebungen (vor allem von A11 nach A12), aber das hat doch jetzt hiermit nicht so viel zu tun.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • [ Der Verband wird das sicherlich dann kommunizieren, wenn es belastbare Informationen darüber gibt bzw. wenn die verbandseigene Glaskugel wieder funktioniert.:D


    Das mit der Info wäre auch ausreichend , wenn die Informationen belastbarer geworden sind; im übrigen habe ich insoweit den Konjunktiv verwendet;).
    Bei vielen wird sowieso die DPB errst mal nicht zum Tragen komme.
    Wenn ich z.B. an die vielen Berufsstarter bei den zentralen Grundbuchämtern mit abgesenkter Eingangsbesoldung denke, die aber mit A 13 bewertet sind.

    Das Glaskugelputzen könnte man inzwischen schon mal einüben.:D

  • Es widerspricht eigentlich der Dienstpostenbewertung, wenn man A9er auf A13er Dienstposten einsetzt. Von der Theorie her sollen ja auf höherwertigen Dienstposten nur geeignete Beamte eingesetzt werden. Bei uns ist es sogar so, dass man erstmal in einer Beurteilung stehen haben muss, dass man auch für A12 oder A13-Dienstposten geeignet ist, bevor man auf einen solchen Posten kommen darf. :gruebel:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Wie bereits von Tommy gesagt:
    Die beste Bewertung nützt nichts ohne entspr. Planstellen.
    Aber das Problem gibt's ( woanders ) auch ohne DPB.;)

  • Es widerspricht eigentlich der Dienstpostenbewertung, wenn man A9er auf A13er Dienstposten einsetzt. Von der Theorie her sollen ja auf höherwertigen Dienstposten nur geeignete Beamte eingesetzt werden. Bei uns ist es sogar so, dass man erstmal in einer Beurteilung stehen haben muss, dass man auch für A12 oder A13-Dienstposten geeignet ist, bevor man auf einen solchen Posten kommen darf. :gruebel:


    Würde mich auch interessieren.

    Und wie ist es eigentlich umgekehrt? Derzeit gibt es z. B. BerH-Rechtspfleger mit einer Bandbreite der Besoldung von A9 bis A 12.

    Dürfte ein entsprechend hoch besoldeter Kollege nach der DPB niedriger bewertete Aufgabengebiete nicht mehr wahrnehmen? :gruebel:


  • Dürfte ein entsprechend hoch besoldeter Kollege nach der DPB niedriger bewertete Aufgabengebiete nicht mehr wahrnehmen? :gruebel:


    Darin sieht auch Lissner ein noch ungeklärtes Problem.
    Wie sieht es z.B. aus , wenn ein höher bewerteter Beamter längere Zeit vertretungsweise zusätzlich niedriger bewertete Tätigkeiten ausüben muss.
    Verschlechtert er sich dann wieder im Ranking ?

  • Bei uns darf ein Beamter maximal 6 Monate einen unterwertigen Dienstposten innehaben. Ab dann muss die Dienststelle nachweisen, dass es derzeit keinen geeigneten Dienstposten gibt und wie lange der Zustand wohl anhält. Der PR ist dann auch zu beteiligen. Vertretungsweise darf bei uns überall ausgeholfen werden. Der Beamte hat ja trotz Vertretung seinen eigenen Dienstposten.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6


  • Dürfte ein entsprechend hoch besoldeter Kollege nach der DPB niedriger bewertete Aufgabengebiete nicht mehr wahrnehmen? :gruebel:


    Darin sieht auch Lissner ein noch ungeklärtes Problem.
    Wie sieht es z.B. aus , wenn ein höher bewerteter Beamter längere Zeit vertretungsweise zusätzlich niedriger bewertete Tätigkeiten ausüben muss.
    Verschlechtert er sich dann wieder im Ranking ?


    Noch problematischer dürfte es sein, wenn aus Gründen der Organisation am entsprechenden Gericht die Anzahl der höher bewerteten Stellen sich in Grenzen hält (keine ZVG- und Inso-Abteilung, ggf. kein GBA).

    Dürfte dann eine Versetzung des hoch dotierten Rechtspflegers (vom Obergericht oder Ministerium) an dieses Gericht gar nicht erfolgen, auch wenn vom Betreffenden aus sozialen Gründen gewünscht? :gruebel:

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