ein selbstständiger Schuldner hat, über seinen Anwalt, mit Schreiben (und Eingang) vom 01.09.2014 die Erhöhung des Sockelfreibetrages seines P-Kontos
(ohne Angabe eines bestimmten Zeitpunktes) auf 4.100 € beantragt.
In der Begründung gibt er an, dass der Schuldner in den Monaten Mai bis Juli 2014 einen monatlichen Umsatz von durchschnittlich 5.468 € hatte.
Er legt sodann die finanzielle Lage ab den Monaten Mai 2014 dar.
Ein Sockelfreibetrag in Höhe von 3.203,67 € war im Mai 2014 freigestellt.
Am 04.09.2014 wurde ein Betrag in Höhe von monatlich 4.100 € freigestellt. Eine zeitliche Einordnung fand nicht statt.
Die Bank behält nun einen Guthaben-Betrag in Höhe von 899,02 € ein und gibt an, dass es sich bei diesem Betrag um Gelder aus Mai 2014 handelt, für die der Beschluss vom 04.09.2014 noch nicht greift.
Der RA hat nun die Bank verklagt (Zivilklage bei uns) und gleichzeitig bei mir den Antrag auf rückwirkende Freigabe dieses Betrages gestellt.
Kann ich die Rückwirkung beschließen?
Der Schuldner hat im April/Mai 2014 sein Gewerbe wieder angemeldet.