Hallo,
ich habe eine Klage (nach Widerspruch gegen Mahnbescheid) begründet, allerdings ganz oben als erstes die Verweisung beantragt, da unser hiesiges Gericht wegen § 29 ZPO nicht zuständig ist.
Jetzt hat unser Gericht aber die Gegenseite, eine natürliche Person (die in einem anderen Bundesland lebt, ergo es für diese auch nicht zuständig wäre), aufgefordert, sowohl die Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen als auch zu erwidern.
Da ich zu einem seiner Meinung nach strittigen Punkt etwas ausführen darf, überlege ich nun, ob ich auf den Verweisungsantrag hinweise.
Nur: Wie mache ich das am Besten?
Ich leide diesbezüglich unter akuten Wortfindungsstörungen Außer "Du brauchst doch gar nicht!" fällt mir partout nichts ein...
Mir wurde im Referendariat so eingeimpft, dass Richter zu allererst nachschauen, ob sie überhaupt zuständig sind, dass mir nicht in den Kopf geht, dass ein Verweisungsantrag übersehen wird. Das überfordert mich gerade ziemlich.
In der Hoffnung auf eure Formulierungshilfe wünsche euch einen schönen Feierabend!