Stufenklage Einigungsgebühr

  • Guten Morgen,

    in der Stufenklage wurde zuerst der Anspruch auf Auskunft (Vermögen für Unterhaltsberechnung) geltend gemacht.

    Vor der mündlichen Verhandlung hat der Antragsgegner seine Einkünfte etc offen gelegt. Es wurde festgestellt, dass der titulierte Unterhalt in dieser Höhe bestehen bleibt bzw. sich das Einkommen etc nicht verändert hat. Die Stufenklage hatte sich also mit der Erteilung des Auftrages erledigt.

    Entsteht hierfür eine Einigungsgebühr (VKH) ? Diese wird von dem RA des Antragsgegners beantragt. :gruebel:

  • Die Stufenklage hatte sich also mit der Erteilung des Auftrages erledigt.

    Entsteht hierfür eine Einigungsgebühr (VKH) ? Diese wird von dem RA des Antragsgegners beantragt. :gruebel:


    Die Erledigung selbst stellt keine Einigung dar. Eine Einigung kann aber auch eine Erledigung nach sich ziehen. Der Antragsteller müßte also darlegen, worin die Einigung liegt und seine Mitwirkung daran besteht.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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