Hallo, ich habe in einer Akte aus dem Jahr 2005 jetzt einen Kostenfestsetzungsantrag der RA-Gebühren bekommen. Die Akte wurde schon vernichtet.
Ich habe jetzt nur aus dem PC gesehen, dass im Jahr 2005 PKH bewilligt und der RA beigeordnet wurde. Kann ich da jetzt noch Kosten für den RA gegen die Staatskasse festsetzen oder gilt hierfür auch die Verjährung von 3 Jahren gemäß § 195 BGB?
Danke