Hallo,
ich habe vorliegend einen Antrag auf Erlass eines Pfändung- und Überweisungsbeschlusses. Als Titel wird ein vollstreckbarer Auszug aus der Insolvenztabelle vorgelegt. Dieser wurde dem Schuldner jedoch bis dato nicht zugestellt.
Der Gläubiger wurde durch meine Zwischenverfügung darauf hingewiesen und reicht nun den Titel zurück, mit der Bitte, diesen gemäß § 168 Abs. 1 S. 2 ZPO zustellen zu lassen. Ist das möglich? Es handelt sich ja um eine in der ZPO geregelte Zustellung.
Wenn ja, frage ich mich, wie weiter vorgegangen werden muss? Einfacher Verfügung Geschäftsstelle, die Zustellung über die Wachtmeister zu veranlassen?
Falle diesbzgl. für den Gläubiger Kosten an, die von uns angefordert werden müssten?
Ich konnte bis dato durch Literatur und Internet nicht wirklich etwas hilfreiches herausfinden.