Zustellung Vollstreckungstitel durch Justizbediensteten

  • Hallo,

    ich habe vorliegend einen Antrag auf Erlass eines Pfändung- und Überweisungsbeschlusses. Als Titel wird ein vollstreckbarer Auszug aus der Insolvenztabelle vorgelegt. Dieser wurde dem Schuldner jedoch bis dato nicht zugestellt.
    Der Gläubiger wurde durch meine Zwischenverfügung darauf hingewiesen und reicht nun den Titel zurück, mit der Bitte, diesen gemäß § 168 Abs. 1 S. 2 ZPO zustellen zu lassen. Ist das möglich? Es handelt sich ja um eine in der ZPO geregelte Zustellung.

    Wenn ja, frage ich mich, wie weiter vorgegangen werden muss? Einfacher Verfügung Geschäftsstelle, die Zustellung über die Wachtmeister zu veranlassen?

    Falle diesbzgl. für den Gläubiger Kosten an, die von uns angefordert werden müssten?

    Ich konnte bis dato durch Literatur und Internet nicht wirklich etwas hilfreiches herausfinden.

    :gruebel:

  • Die Frage ist doch, ist es eine Amtszustellung oder eine Parteizustellung. M.E. ist es eine Parteizustellung und muß durch einen Gerichtsvollzieher ausgeführt werden.

  • Der Gläubiger hat einen Antrag auf Zustellung an die zuständigen Gerichtsvollzieher zu stellen, da hier eine Zustellung im Parteibetrieb vorliegt.

    MFG

    Blacky

  • Die (Amts)Zustellung mittels WM erfolgt über die Verwaltungsabteilung.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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