Hallo zusammen
Ich habe den Antrag eines Notars vorliegen ,der die Bestellung eines Pflegers für unbekannte Nacherben enthält.
Der Fall liegt wie folgt:
Vorebinnen sind A und B , Nacherben sollen ihre jeweiligen Kinder für ihren jeweiligen Erbanteil sein.
Vorerbin B überträgt 1979 ihren Erbanteil an A. Zum Nachlass gehört Grundbesitz ,den Vorerbin A nun auf ihren Sohn übertragen möchte.
Im Grundbuch steht jedoch noch der Nacherbenvermerk, der nun gelöscht werden soll.
Die Kinder der A haben zugestimmt. B hat keine Kinder und bekommt auch keine mehr ,da A und B weit über 70 Jahre alt sind.
Nun soll für die nicht vorhandenen Kinder der B die Pflegschaft gem. § 1913 BGB angeordnet werden.
Dies erscheint mir unsinnig, da ,wie gesagt, B nie Kinder hatte und auch keine mehr bekommen wird ( nach derzeitigem menschlichen Ermessen).
Seh ich das falsch und wie bekommt man nun den Nacherbenvermerk aus dem Grundbuch ?