Hallo,
wie ist es zu bewerten, wenn ein Schuldner nach Insolvenzantragstellung, aber vor Eröffnung des Inso-Verfahrens einen PKW erwirbt und diesen über eine Bank finanziert. Fahrzeug wurde sicherungsübeignet. Kann die Bank wegen falscher Angaben kündigen? Liegt ein Absonderungsrecht vor?
DAnke vorab.
Liane