Hallo,
wieder was neues für mich...
Der Gläubiger vollstreckt wegen einer Teilforderung, aber nicht aus der Hauptforderung sondern nur wegen der Kosten des Mahn-und Vollstreckungsbescheides sowie der bisherigen Vollstreckungskosten.
Die Hauptforderung besteht noch in voller Höhe.
Vollstreckung wegen Teilforderung ist mir ja bekannt, aber nur aus dem Hauptbetrag, oder?
Wenn die Hauptforderung beglichen ist, dann kann man hinsichtlich der weiteren Kosten, Zinsen etc. einen pfÜB beantragen.
Hiiilfe