Hallo zusammen,
ich habe eine richtig doofe Akte, von der ich eigentlich ausging, dass ich sie endlich los wäre.....
Also...A stirbt, Nachlasspflegschaft wird angeordnet. Im Rahmen der NLP wird Grundbesitz veräußert und die Erben der mütterlichen Linie werden ermittelt. Teilerbschein wírd erteilt. Hälftiger Nachlass wird verteilt, andere Hälfte zugunsten der nicht abschließend zu ermittelnden Erben der väterlichen Linie hinterlegt.
Nach Aufhebung der NLP taucht ein Straßenanteil auf, der im Eigentum des Erblassers stand, und bisher nicht bekannt war.
Daraufhin habe ich die NLP wieder eingerichtet. Der Straßenanteil ist wertlos. Die Aufgabe des Eigentums nach § 928 BGB kommt nach Auffassung des zuständigen GBA nicht in Betracht.
Die bereits ermittelten Erben kümmern sich nicht.
Wer weiß Rat????
Könnte ich ggf. bezüglich des hälftigen Anteils Fiskuserbrecht feststellen?