Hallo,
Wir hatten MB eingereicht am 8.9.
Die Zahlung der HF erfolgte am 19.09. und die Widerspruchseinlegung am 23.09.
Wir hatten die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt, jedoch die HS für erledigt erklärt und neu beantragt die Zinsen und Kosten dem Beklagten aufzuerlegen.
Das zuständige Prozessgericht teilt nun mit, wir müssten die Klage hinsichtlich der HF zurücknehmen. Eine Erledigung der HS sei nicht eingetreten, da Rechtshängigkeit erst mit dem Eingang der Akte beim Prozessgericht eingetreten ist.