Hallo,
irgendwie habe ich bei folgendem Fall ein Brett vor dem Kopf:
Insolvenzverfahren am 01.10. eröffnet. Schuldner hat P-Konto. jetzt geht auf dem Konto eine Nachzahlung des Arbeitgebers ein. Diese möchte er komplett frei haben. U
Und zwar wurde das Gehalt nachträglich für den Zeitraum der letzten zwei Jahre erhöht.
Der Arbeitgeber hat diesen Nachzahlungsbetrag dem Gehalt von Dezember zugeschlagen und daraus dann den pfändbaren Betrag gebildet. Das dürfte falsch sein, denn eigentlich müssen ja diese Zahlungen jeweils auf die Monate gerechnet werden, für die sie eigentlich bezahlt werden.
Hier kommt jetzt aber dazu, dass vorher weder das Gehalt noch das Konto gepfändet waren und somit erst ab 01.10. pfändbare Beträge entstanden sind, das Gehalt also vorher immer an den Schuldner voll ausbezahlt wurde. Schlage ich denn jetzt diese Nachzahlungsbeträge als pfändbaren Betrag aufs Gehalt und gebe somit gar nix frei? Oder ist das komplett freizugeben?