Hallo,
hab im Forum was dazu gelesen, finds aber nun einfach nicht wieder. entschuldigt, dass ich die Frage nun nochmal stelle.
Antrag liegt vor von der Ehefrau.
Im Grundbuch eingetragen sind Ehefrau und Ehemann je zu 1/2.
Mir ist nun aufgefallen, dass der Ehemann bereits vor vielen Jahren verstorben ist, eine Grundbuchberichtigung ist nie vorgenommen worden.
Frage:
Ist der Antrag der Ehefrau allein ausreichend oder muss auch die Erbengemeinschaft nach dem Ehemann den Antrag ebenfalls anmelden ... mit entsprechenden Nachweisen (Erbschein etc)?