Ich bräuchte mal dringend Hilfe.
Ich habe 2013 in einer FH-Akte einen Beschluss erlassen.
Darin ist das Kind als Antragsteller bezeichnet und als Verfahrensbevollmächtigter der Freistaat, v.d.d. Jugendamt benannt.
Die Bezeichnung des Antragstellers ist falsch, weil laut Antrag der Freistaat Sachsen, v.d.d. JA der Antragsteller ist. Es geht um Unterhalt aus übergegangenem Recht.
Den Fehler hat das Jugendamt jetzt gemerkt, weil es nicht vollstrecken konnte.
Das Rubrum ist also hinsichtlich des Antragstellers völlig daneben.
Aber wie kann ich hier irgendetwas retten oder berichtigen?
Es wäres schön, wenn sich hierzu jemand auskennt.
Danke.