Abläufe zum Auffinden von Erbverträgen (Hessen)

  • Kann mir jemand die Abläufe und Zuständigkeiten in Hessen erläutern?

    Die Ehefrau des Erblassers ging zum Ortsgericht. Dort wurde eine Sterbefallanzeige erstellt. Diese ist auch in der Nachlassakte gelandet. Das Standesamt (selbe Gemeinde wie Ortsgericht) hat angeblich nie vom Tod des Erblassers erfahren. Im Ergebnis wurde dadurch ein Erbvertrag nicht angefordert und nicht eröffnet. Wie sollte das laufen?

    Sollte das Ortsgericht das Standesamt direkt informieren? Oder muss die Informationskette über das Nachlassgericht laufen? Ist die Informationskette einseitig oder gibt es da Rückläufer, um Verluste im Postweg zu vermeiden?

  • Das Standesamt (selbe Gemeinde wie Ortsgericht) hat angeblich nie vom Tod des Erblassers erfahren.


    Das ist schwer zu glauben. Ohne Sterbeurkunde (die es auch in Hessen nur beim Standesamt und nicht beim Ortsgericht gibt) wird der Bestatter die Leiche nicht los.

    Allerdings hätte das Ortsgericht schon die Witwe fragen müssen, ob eine Verfügung von Todes wegen vorhanden ist.

    § 14 Hessisches Ortsgerichtsgesetz
    http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/28_Ort…phen/para14.htm

  • Und das Standesamt, das den Tod beurkundet hat, hätte das Geburtsstandesamt des Erblassers bzw. das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer über den Tod informieren müssen. Und wenn der den Erbvertrag beurkundende Notar das Geburtsstandesamt des Erblassers bzw. das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer ordnungsgemäß über die Errichtung des Erbvertrags informiert hätte, wäre der Notar, der den Erbvertrag verwahrt, bzw. das Nachlassgericht, das den Erbvertrag besonders amtlich verwahrt, sowie das für den Tod des Erblassers zuständige Nachlassgericht von der Existenz des Erbvertrags informiert worden.

    Hätten alle ihre Hausaufgaben ordentlich gemacht, wäre der Erbvertrag "von Amts wegen" bekannt geworden.

    Hier scheint irgendjemand seine Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht zu haben.

  • Wohl ein bedauerlicher Einzelfall.

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  • Verzeihung, es fehlte ein Teil Sachverhalt: Gehen wir davon aus, dass der Tod bei einem anderen Standesamt beurkundet wurde. Dieses will die Mitteilung abgesendet haben. Sie soll aber beim Standesamt der Geburt (und auch des Wohnsitzes) nicht angekommen sein. Gibt es da Rückläufer, die den Zugang sicherstellen?

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