Kann mir jemand die Abläufe und Zuständigkeiten in Hessen erläutern?
Die Ehefrau des Erblassers ging zum Ortsgericht. Dort wurde eine Sterbefallanzeige erstellt. Diese ist auch in der Nachlassakte gelandet. Das Standesamt (selbe Gemeinde wie Ortsgericht) hat angeblich nie vom Tod des Erblassers erfahren. Im Ergebnis wurde dadurch ein Erbvertrag nicht angefordert und nicht eröffnet. Wie sollte das laufen?
Sollte das Ortsgericht das Standesamt direkt informieren? Oder muss die Informationskette über das Nachlassgericht laufen? Ist die Informationskette einseitig oder gibt es da Rückläufer, um Verluste im Postweg zu vermeiden?