Hallöchen,
mal eine ganz allgemeine Frage in die weite Republik:
Es sollen Kosten der Vollstreckung festgesetzt werden (§ 788 ZPO). Mit ist aufgefallen, dass die KFA aus einer bestimmten Region (ich meine Berlin) immer einen Zusatz haben, der da lautet:
Es wird anwaltlich versichert, dass die geltend gemachten Kosten bislang nicht Gegenstand eines KFV waren.
Diesen Zusatz finde ich gut, er ist in meinem Beritt jedoch völlig ungebräuchlich.
Wo gibt es einen solchen Zusatz, welche Gerichte verlangen ihn und worauf basiert dieser? Gibt es gar eine Entscheidung dazu? Ich wäre für ein paar Hinweise dankbar.