§ 115 ZPO Monatliche Zahlungen für Darlehen

  • RSB wurde erteilt, Verlängerung der Kostenstundung ohne Raten bewilligt. Bei der jährlichen Überprüfung wird festgestellt, dass der Schuldner während der laufenden Insolvenz ein Darlehen aufgenommen hat und dieses monatlich bedient.

    Wird dies als monatliche Belastung berücksichtigt oder nicht?

  • Nur mal am Rande: Wieso musst Du denn so was jetzt überprüfen? Gemäß § 120 IV oder auch § 120a ZPO ist doch eine Änderung nur möglich, wenn sich die Verhältnisse wesentlich verbessert haben, sprich mehr Einkommen oder Wegfall von Unterhaltspflichten oder meinetwegen auch Darlehen?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Wie oben: Kommt drauf an, weshalb er das Darlehn aufgenommen hat: Urlaubsreise nein, Waschmaschine pp ja.

  • Nur mal am Rande: Wieso musst Du denn so was jetzt überprüfen? Gemäß § 120 IV oder auch § 120a ZPO ist doch eine Änderung nur möglich, wenn sich die Verhältnisse wesentlich verbessert haben, sprich mehr Einkommen oder Wegfall von Unterhaltspflichten oder meinetwegen auch Darlehen?

    Bei uns wird das einmal jährlich überprüft, ob der Schuldner Raten zahlen muss oder nicht.

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