Vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren mehrere Anträge

  • Hallo,

    vermutlich wurde bereits mehrfach darüber geschrieben, aber leider finde ich in der Sufu nichts passendes.
    Ich habe zwei Anträge vorliegen für das gleiche Kinde. Ast ist einmal der Landkreis (Unterhaltsvorschusskasse) und einmal das Kind vertreten durch den LK als Beiständin.

    Ich kann doch keine Zwei Titel bzgl. des gleichen Gegenstandes erzeugen. Natürlich gibt es unterschiede in den Anträgen (3. Alterstufe, Rückständiger Unterhalt und Höhe der Anrechnung des Kindergeldes) Aber im Übrigen beziehen sie sich ja auf das gleiche.

    Wie gehe ich mit sowas um? Schreibe ich die Ast an und bitte um Rücknahme?

    Gruß

  • M.E. machen sich beide Anträge wechselseitig nach § 249 Abs. 2 FamFG unzulässig. Würde daher Gelegenheit geben, zumindest einen zurück zu nehmen, da ansonsten beide abgewiesen werden müssten.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Mag sein, würde aber m.E. nichts an der Unzulässigkeit ändern. Zu der Frage, ob (zeitlich oder der Höhe nach) eingeschränkte Unterhaltstitel nach § 249 Abs. 2 FamFG die Festsetzung im vereinfachten Verfahren hindern, siehe Thamer, RpflStud. 2014, 180, 181.

    Ulf

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    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hi, danke für die schnellen Antworten.

    Differenzbeträge werden nicht geltend gemacht. Ich schicke nun beiden Antragsteller (jeweils LK) ein Schreiben, wo ich auf § 249 FamFG hinweise. Die sollen sich Behörden intern einigen und einen Antrag zurücknehmen.

    Vielen lieben Dank vom
    Smilodon

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