In einer bereits weggelegten Akte kommt jetzt im Dezember eine not. Anfechtungserklärung, Begründung Frist und Lauf der Frist war der Miterbin=Ehefrau nicht bekannt. Kenntnis erst durch Telefonat mit Gericht nach Ablauf der Ausschlagungsfrist.
Sie geht unverzüglich zum Notar, erklärt die Anfechtung. Wäre diese auch sofort eingereicht worden, wäre alles kein Problem. Das war im März.
Eine Nachfrage im Notariat ergab: Einreichung ans Gericht wurde von der Zahlung der Kosten abhängig gemacht. Diese wurden eben erst jetzt bezahlt. Die Ehefrau habe nun einen Betreuer.
Die Betreuungsakte ergibt:
Im Juni wird vorläufige Betreuung angeordnet, im Dezember dann die Entgültige.
Weder bei der Vorläufigen, noch später ist in irgend einem Gutachten oder einem Protokoll ein Hinweis auf eine Geschäftsunfähigkeit enthalten, im Gegenteil.
M.M.n. sind alle Fristen weg.
Was bleibt dem Betreuer, außer laufen lassen - ist wahrscheinlich eh nichts zu holen oder Haftungsbeschränkung.
Und mal dumm gefragt, darf ein Notar in Kenntnis der Fristenregelungen das tatsächlich tun?? Ist eigentlich ein sehr guter und gewissenhafter Notar, ich war etwas baff als ich die Begründung hörte.