Ein Notar beantragt die Erteilung eines Erbscheins "nach 15 GBO".
kann mir einer erklären, was "15 GBO" im Nachlassverfahren bedeutet?
Ein Notar beantragt die Erteilung eines Erbscheins "nach 15 GBO".
kann mir einer erklären, was "15 GBO" im Nachlassverfahren bedeutet?
Da würde ich mich durch eine offizielle Rückfrage absichern
Da hat wohl einer zuviel Glühwein gesüffelt?
PROST! Und schöne Weihnachten allerseits!
Döner
Ohne Sinn und Verstand das "übliche" Anschreiben oder die übliche Formulierung verwendet und sodann ebenfalls ohne Sinn und Verstand unterschrieben.
Unsere Nachlaßkollegen bestanden dann auch immer nach § 18 GBO :). Scheint also überall so üblich zu sein
Obwohl die Beanstandung nach § 18 GBO natürlich Schwachsinn ist.
Da wird auf Schwachsinn mit Schwachsinn reagiert.
Es kann durchaus sein, dass man selbst einen "Schlag" bekommt, wenn man zu lange in Betreuungssachen arbeitet. Aber so wie es aussieht, greifen die entsprechenden negativen Einflüsse auch auf andere Abteilungen über.
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