Rechtsbehelfsbelehrung Aufgebot

  • Hallo,

    ich bearbeite nach längerer Pause wieder Aufgebotssachen. Früher (2012) war in ForumStar eine Rechtsbehelfsbelehrung nur für den Ausschließungsbeschluss vorgesehen, nicht für das Aufgebot.

    Nun ist auch für das Aufgebot eine Rechtsbehelfsbelehrung verbindlich vorbelegt (blau hinterlegt).

    Ich war der Meinung, dass gegen den Erlass des Aufgebots ein Rechtsmittel nicht statthaft ist, sondern nur gegen einen ablehnenden Beschluss (Beschwerde).

    Ist gegen den Erlass des Aufgebots ebenfalls die Beschwerde statthaft oder muss hier in die Rechtsbehelfsbelehrung: "Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar."

    Die Änderung in ForumStar ist vermutlich im Zuge des § 232 ZPO eingetreten. Aber für die Aufgebote gilt und galt damals ja § 39 FamFG.

    Vorausgesetzt, ein Rechtsbehelf ist nicht statthaft: Hätte dann damals schon in den Aufgeboten eine Belehrung, dass das Aufgebot mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar ist erfolgen müssen oder ist das weiterhin überflüssig, aber aufgrund der ForumStar-Änderung erforderlich?

    Vielen Dank für Mithilfe bei der Klärung. Evtl. ist das ja nur ein Scheinproblem.

  • Wegklicken geht nicht. Im Baum kann der entsprechende Haken nicht entfernt werden.

    Deswegen war ich mir nicht sicher, ob sich da jemand was dabei gedacht hat oder ob das ein Programmfehler ist.

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