Hallo,
ich habe grade ein Streitthema mit einer notarin. Ich habe die UB angefordert, sie meinte, dass es aufgrund des geringen Wertes (300 Euro) keiner UB bedarf, § 22 Abs. 1 S. 2 GEStG.
Für das Land Brandenburg kann ich dazu allerdings nichts aktuelles finden, nur aus dem Jahr 2000. (Bravors) Obd as allerdings noch bestand hat
Hat da jemand Kenntnis oder einen Link wo ich das nachlesen kann?
Vielen Dankn schon mal und ein schönes Weihnachtsfest