Hallo GBOler!
Wir prüfen die Finanzierung eines Neubaus. Dieser soll teilweise auf dem neu zugeordneten Ersatzgrundstück errichtet werden. Uns soll auf dem Ersatzgrundstück eine Grundschuld bestellt werden. Es ist bislang nur die vorläufige Besitzeinweisung erfolgt.
Kann der künftige Eigentümer das ihm neu zuzuweisende Grundstück bereits mit einer Grundschuld belasten (dieser ist im Grundbuch ja aber noch nicht voreingetragen) oder muss er den Vollzug des Eigentumswechsels im Grundbuch abwarten?