Zwei Verfahren - ein Vergleich

  • Verfahren 1: Kindes- und Trennungsunterhalt
    Verfahren 2: eA Trennungsunterhalt

    Im Verfahren 1 gab es einen Termin.

    Später gab es einen Termin für beide Verfahren. Hierin wurde ein beide Verfahren beeendender Vergleich geschlossen. Kosten: Für Verfahren 1 gegeneinander aufgehoben, für Verfahren 2 1/4 ASt. und 3/4 Ageg.

    Wo finde ich was, wieviel von den gemeinsamen Kosten (Vergleichsgebühr, Fahrtkosten für Termin 2) auf welches Verfahren entfällt? Ich find's einfach nicht ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wenn gleichzeitig für das Haupt- und das Eilverfahren terminiert wurde oder beide Sachen aufgerufen werden, so entsteht die Terminsgebühr in beiden Verfahren nebeneinander (vgl. Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 21. Aufl. 2013, Anh. II Rn. 34). Allerdings fällt nur eine Einigungsgebühr aus dem Hauptsachewert (wenn Einigung endgültig ist, was ich hier unterstelle) in dem Hauptsacheverfahren an (Müller-Rabe, aaO., Rn. 48).

    Das bedeutet wiederum, daß im Eilverfahren, wo die Kostenquotelung entschieden wurde, die VG und TG des Eilverfahrens sowie die Auslagen nach Vorb. 7 Abs. 3 S. 1 VV RVG ausgeglichen werden.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

    Einmal editiert, zuletzt von Bolleff (23. Dezember 2014 um 00:08)

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