Erneute Abnahme Vermögensverzeichnis

  • Der Schuldner hat am 02.05.2012 die eidesstattliche Versicherung abgegeben.
    Diese wurde am 25.03.2013 nach § 903 ergänzt, nachdem sich Änderungen bei seinen Mietern ergeben hatten.
    Nunmehr habe ich mit Antrag vom 20.11.2014 erneute Abgabe des Vermögensverzeichnisses beantragt.
    Was der GV unter Hinweis auf die Ergänzung vom 25.03.2013 ablehnt.
    Was aber doch nicht richtig ist, oder?

  • Der GV dürfte Recht haben, da es sich ja hier bei der EV vom 25.03.2013 nicht um eine Nachbesserung sondern um eine erneute Abnahme gehandelt hat. Mithin beginnt die Frist mit dieser Abnahme.

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