Der Schuldner hat am 02.05.2012 die eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Diese wurde am 25.03.2013 nach § 903 ergänzt, nachdem sich Änderungen bei seinen Mietern ergeben hatten.
Nunmehr habe ich mit Antrag vom 20.11.2014 erneute Abgabe des Vermögensverzeichnisses beantragt.
Was der GV unter Hinweis auf die Ergänzung vom 25.03.2013 ablehnt.
Was aber doch nicht richtig ist, oder?
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